Geburtshilfe

Hebammenleistungen vor, während und nach der Geburt sind gesetzliche Leistungen und werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen.

In den meisten Fällen ist der Wunsch nach einer Hausgeburt auch realisierbar.

In der Geborgenheit der gewohnten Umgebung und in der Intimität Ihrer eigenen Wohnung werden Sie während des Gebärens von den Personen umgeben, die Sie sich ausgesucht haben und denen Sie vertrauen. Die Erfahrung und die fachliche Kompetenz Ihrer Hebamme, eine normale Geburt zu Hause zu begleiten, unterstützt Sie darin, dass Sie sich mit Eigenverantwortung und Selbstbestimmung auf das Geburtsgeschehen einlassen können.

Weitere Informationen bei Hausgeburtshebammen Barbara Portele, Alina Bach, oder
Viona Mast.

Nicht jede Schwangerschaft nimmt ein glückliches Ende. Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich bereits in den ersten Schwangerschaftswochen das gerade sich entwickelnde Baby wieder verabschiedet. Bei diesem traurigen Ereignis muss keine Frau auf sich allein gestellt sein, vielmehr ist es wichtig zu wissen, dass auch bei einer Fehlgeburt jede Frau das Recht hat, Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen, auch in der anschließenden Wochenbettzeit.

Dasselbe gilt für den Fall einer Totgeburt, für die wir unsere Hilfe und Unterstützung anbieten.